Freitag, 12. Oktober 2012

Dekontaminieren, desinfektieren in kantonen Zürich, Aargau und beider Basel





Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Basel-Landschaft, Baselbiet, Solothurn, Bern, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Glarus, Graubünden, Zug, Schwyz, St.Gallen, Appenzell, Thurgau, Schaffhausen, Winterthur



Auch bei der Dekontamination und der Schadstoffsanierung setzt die ATAXH auf die neuesten Regeln der Baukunst.

Wir können Ihnen garantieren, dass sowohl bei der Dekontamination als auch bei der Schadstoffsanierung alle gesundheitlichen Bestimmungen beachtet werden.




Heute kann die Dekontamination in zahlreichen Bereichen eingesetzt werden. Unter anderem handelt es dabei um:
  • ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten
  • Brandschadensanierung
  • Teer-Asphalt und Teer-Dachpappen
  • Boden- und Aushubneutralisation
  • Grundstücksfreimachung
  • Dachstuhldemontage mit imprägnierten Balken
  • Dachstuhlsanierung von Belastung mit Vogelkot
  • Entfernung von KMF-Wolle aus Decken und Wänden

Bei all diesen Arbeiten muss nicht nur auf eine persönliche Schutz-Ausrüstung, die durch Atemmaske, Handschuhe und Augenschutz gebildet wird, geachtet werden, sondern auch auf eine Abgrenzung zwischen dem sogenannten Weissn und Schwarzen Bereich.



Hierfür werden zusätzliche Schleusen eingerichtet, die mit Duschen ausgestattet sind.

Alle Arbeitsmaschinen, die bei diesen Arbeiten zum Einsatz kommen, müssen desweiteren über ein spezielles Filtersystem verfügen. Nur durch die Einhaltung der EKAS / SUVA Richtlinien, der geltenden DIN Vorschriften und dem EN Code können Schadstoffsanierungen und Dekontaminationen durchgeführt werden.

Die ATAX garantiert Ihnen bei allen ausführenden Tätigkeiten in diesem Segment die Einhaltung der durch das Gesetz vorgeschriebenen Regeln.


Sollten Sie Fragen zur Dekontamination und der Schadstoffsanierung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Ein persönlicher Berater wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.